Diebstahl im Urlaub

Veröffentlicht am 8. Juli 2025 um 12:55

 

Entspannte Stunden am Pool, unbeschwerte Momente am Strand oder ein eindrucksvoller Ausflug in der Stadt – und schon ist es passiert: Man schaut einmal nicht hin und das Handy oder Portemonnaie ist aus der Tasche gestohlen worden.

 

Doch was ist in diesem Fall zu tun und wer kommt für entstandene Schäden auf?

 

All das erkläre ich dir hier kompakt und übersichtlich.

 

 

 

Haus­rat­ver­si­che­rung

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung sichert dein persönliches Eigentum gegen Sachschäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturereignisse ab. Versichert sind alle beweglichen Gegenstände, die sich in der Wohnung oder im Haus befinden. Beinhaltet deine Haus­rat­ver­si­che­rung auch den Passus „Außenversicherung”, greifen die Leistungen dieser auch bei Auslandsaufenthalten (in der Regel bei Aufenthalten von maximal drei Monaten). 

Beachte aber folgendes:


Häufig ist ein Höchstbetrag des Schadenersatzes im Versicherungsvertrag genannt. Hinzu kommt, dass die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Verlusten oder einfachen Diebstählen nicht greift. Wenn dir beispielsweise am Strand der Geldbeutel gestohlen wird, während du kurz im Meer schwimmen bist, übernimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Schaden nicht.

 

Gut zu wissen: Gepäck, das sich im Auto befindet, ist ebenfalls durch die Haus­rat­ver­si­che­rung gegen Diebstahl abgesichert – jedoch nur, wenn sich das Auto in einem geschlossenen Gebäude (Parkhaus mit Schranke oder Garage) befindet.

 

 

 

Zusatzschutz durch eine Reisegepäckversicherung

Wer im Urlaub auf Nummer sicher gehen und seinen Hausrat erweitern möchte, ist mit einer Reisegepäckversicherung gut beraten. Diese greift in vielen Fällen, in denen eine Haus­rat­ver­si­che­rung nicht einspringen würde. So sind dein Reisegepäck und in der Regel auch deine persönlichen Gegenstände in diesem (Klamotten, Schmuck, Elektrogeräte) während deiner Reise vor Verlusten geschützt.

 

Gut zu wissen: 

  • Bei Flugreisen haftet die Airline für Beschädigungen oder den Verlust deines Gepäcks
  • Bei Pauschalreisen haftet der Reiseveranstalter
  • Bei Bahn-, Schiff- und Busreisen bist du in den meisten Fällen selbst für dein Gepäck verantwortlich
 

 

 

Was tun wenn der Ernstfall eintritt?

 

Jetzt heißt es schnell und richtig handeln!

 

  • Informiere die örtliche Polizei, die Hotelleitung oder den Eigentümer der Ferienwohnung über den Diebstahl oder Verlust
  • Erstelle eine Liste der abhandengekommenen Gegenstände
  • Sperre bei Bedarf sofort deine Bank- und Kredit­karten
  • Sollten deine Ausweisdokumente abhandengekommen sein, melde dies umgehend der Botschaft oder dem Konsulat
  • Wende dich außerdem umgehend an deine Versicherung. Eine sofortige Meldung des Schadens ist Pflicht, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Zudem stellen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men häufig einen Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung, der dir direkt weiterhelfen kann.
 

 

 

Vorsorge ist besser als Nachsorge

 

Mit diesen einfachen Tipps bist du für deine nächste Urlaubsreise bestens gerüstet:

 

  • Kopiere oder scanne deine wichtigsten Ausweisdokumente ein und schicke sie dir selbst per E-Mail zu
  • Notiere dir für den Ernstfall die Kontaktdaten deiner Bank, um deine Karten gegebenenfalls sperren zu lassen
  • Hebe den Kaufbeleg deines Reisegepäcks auf. So ist die Schadensabwicklung deutlich schneller
  • Bewahre die Kopien deiner Ausweisdokumente am besten an einem anderen Ort als deine übrigen Wertsachen auf
  • Und falls vorhanden: Nutze einen Safe.
 

 

 

Gerne berate ich dich zu allen Absicherungsmöglichkeiten, damit du deinen nächsten Urlaub in vollen Zügen genießen kannst!

 

 

BEDENKENLOS DEN URLAUB GENIEßEN

 

Vereinbare noch heute einen Termin und lass uns gemeinsam deine Absicherungen für deine nächste Reise überprüfen!

 

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