DEINE STEUERERKLÄRUNG 2024

Veröffentlicht am 6. Juni 2025 um 13:06

DEINE STEUERERKLÄRUNG 2024

Abgabefrist und Tipps

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 steht bevor. Alle Steuerpflichtigen haben bis zum 31. Juli 2025 Zeit, diese bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Wenn du einen Steuerberater oder eine andere Hilfsstelle mit der Erstellung deiner Steuererklärung beauftragt hast, verlängert sich diese Frist bis zum 30. April 2026.

Um eine mögliche Steuerrückzahlung zu erhalten, solltest du diese Deadline nicht verpassen! 

Für viele ist die Erstellung der eigenen Steuererklärung ein lästiges Thema, das gerne aufgeschoben wird. Wer sich jedoch richtig damit befasst, kann von den Steuervorteilen profitieren und bares Geld zurückerhalten – die Mühen werden also buchstäblich entlohnt. Wie das Statistische Bundesamt bekannt gab, lag die durchschnittliche Steuerrückerstattung im Jahr 2020 bei 1.063 €.

 

 

Aufwandsreduzierungen

Es gibt gute Nachrichten: Die digitale Datenübermittlung und die elektronische Steuererklärung haben die Erstellung dieser deutlich vereinfacht.

Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men müssen beispielsweise die Beitragsdaten zur Alters­vorsorge bereits seit einigen Jahren automatisch dem jeweiligen Finanzamt übermitteln. Um von dieser Erleichterung zu profitieren, gib bei deinem Versicherer einfach deine Steueridentifikationsnummer an und stimme der Übertragung deiner Daten zu.

Zudem haben Steuersoftwaresysteme die Erstellung der eigenen Steuererklärung deutlich vereinfacht. Sie leiten dich durch den Erstellungsprozess, geben dir Tipps und stellen sicher, dass du keinen Schritt vergisst. So ist es jedem möglich schnell, einfach und präzise fristgerecht beispielsweise seine Einkommensteuer einzureichen.

 

Darauf solltest du achten

Durch Unwissenheit ist schnell der falsche Betrag an der falschen Stelle eingetragen und du bekommst nicht den vollen Steuervorteil zurückgezahlt. Bei Versicherungs- und Vorsorgethemen solltest du in deiner Steuererklärung für das Jahr 2024 besonders auf Folgendes achten, um bares Geld zurückzuholen!

 

Riester-Verträge und Basisrente

Seit 2016 müssen Belege und Nachweise nicht mehr direkt der Steuererklärung beigelegt und lediglich nach Aufforderung des Finanzamtes vorleget werden. Dieses vereinfachte Bescheinigungsverfahren ist bei vielen Einkommenssteuerpflichtigen sehr beliebt. Um jedoch die staatlichen Förderungen für beispielsweise Alters­vorsorgebeiträge zu erhalten, ist es wichtig, bestimmte Anlagen richtig auszufüllen und mit einzureichen.

Für Riester-Verträge ist beispielsweise das Formblatt AV essenziell. Nur so kannst du dir den Sonderausgabenabzug für alle elektronisch gemeldeten Verträge sichern.

Aber auch bei der Anlage Vorsorgeaufwand solltest du besonders acht geben: In der Zeile 45 werden ausschließlich Beiträge zur selbstständigen Berufs­unfähig­keitsversicherung angeben. Der Gesamtbetrag für kombinierte Lösungen der Basisrente mit der Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung ist hingegen in Zeile 8 anzugeben.

Steuer- und Sozialabgabefreiheit bei der betrieblichen Alters­vorsorge

Eine betriebliche Alters­vorsorge ist nicht nur im Alter von Vorteil, um finanziell besser aufgestellt zu sein, sondern ermöglicht auch jetzt schon steuerliche Vorteile und Sozialabgabenersparnisse.

  • Gut für Arbeitnehmer: Beiträge zur geförderten betrieblichen Alters­vorsorge (bAV) müssen nicht gesondert angegeben werden. Sie werden automatisch in der Entgeltabrechnung des Arbeitgebers erfasst.

  • Beiträge zu Direktversicherungen bleiben bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfrei bleiben 4 %.

  • Bei alternativen bAV-Durchführungswegen (Unterstützungskasse oder Direktzusage) sind die Beiträge sogar vollständig steuerfrei. Trägt der Arbeitgeber die Beiträge, sind diese in vollem Umfang sozialabgabenfrei.

  • Bei Entgeltumwandlungen sind die Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sozialabgabenfrei.

Kranken-, Pflege- und sonstige Versicherungsbeiträge

Auch bei Kranken-, Pflege- und sonstigen Versicherungsbeiträgen können in vielen Bereichen steuerliche Vorteile genutzt werden.

  • Im Rahmen der Basisabsicherung können sowohl Kranken- als auch Pflege­ver­si­che­rungsbeiträge unbegrenzt steuerlich geltend gemacht werden. Diese Beiträge müssen in der Anlage „Vorsorgeaufwand” in den Zeilen 11 bis 42 eingetragen werden.

  • Übersteigen die Beiträge nicht den Höchstbetrag von 1.900 € bzw. 2.800 € für Selbstständige, kannst du zudem andere Vorsorgeaufwendungen, wie beispielsweise deine private Haft­pflicht- oder Unfall­ver­si­che­rung, bis zu dem entsprechenden Höchstbeitrag absetzen. Diese Angaben müssen in Zeile 44 bis 48 vermerkt werden.

  • Eltern, die ihren Kindern Unterhalt in jeglicher Form leisten, können zudem die Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge der Kinder als Sonderausgaben steuerlich ansetzen.

Diese und weitere steuerlichen Vorteile kannst du mit deinen Vorsorge- und Absicherungsprodukten geltend machen und dir so mit wenigen Schritten einen finanziellen Vorteil verschaffen.

 

FRIST EINHALTEN UND VON STEUERLICHEN VORTEILEN PROFITIEREN

 

Bei allen Fragen rund um deine Vorsorge- und Absicherungsprodukte melde dich gerne bei uns!

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